Antrag der SPD-Fraktion auf Förderung des sozialen Wohnungsbaus

06. August 2015

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 27.07.2015 die Kreisverwaltung beauftragt, Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit den Eckpunkten Fördergegenstand, Förderberechtigte, Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und Laufzeit zu erlassen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde im Kreishaushalt 2015 Finanzmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt. Das Förderprogramm soll eine Laufzeit von zunächst zehn Jahren haben (1.7.2015-30.6.2025).

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Teilen des Landkreises Eichstätt ist sehr angespannt. Bezahlbare Mietwohnungen sind vielfach nicht verfügbar. Vor allem junge Familien, Alleinerziehende und Berufsanfänger finden keinen finanzierbaren Wohnraum.

Diese Tatsache wirkt sich mittlerweile auch bei der Findung von qualifiziertem Personal aus. Aufgrund der Wohnungsnot und der exorbitanten Mietpreise auf dem freien Markt, sind freiwerdende Stellen, zum Beispiel in unseren Kreiskliniken, auch aus diesem Grund schwer zu besetzen.

Der Zuzug in den Landkreis wird auch in den kommenden Jahren anhalten und die Wohnsituation weiter verschärfen. Der Landkreis Eichstätt ist deshalb mit diesem Förderprogramm auf einem guten Weg, dieser Entwicklung entgegenzuwirken." ,so Fraktionssprecher Dieter Betz.

Entsprechend der Wohnbauförderung im LandkreisEbersberg ist eine Wohnbauförderung durch den Landkreis Eichstätt unter folgenden Voraussetzungen zukünftig möglich:

Fördergegenstand: Errichtung von Mietwohnungen für den sozialen Geschosswohnungsbau.

Förderberechtigte: jede natürliche oder juristische Person.

Förderhöhe: bis 3.000 € für die Errichtung einer Wohnung, die Berechtigten der Einkommensstufe III zur Verfügung steht;

bis 4.000 € für die Errichtung einer Wohnung, die Berechtigten der Einkommensstufe II zur Verfügung steht;

bis 5.000 € für die Errichtung einer Wohnung, die Berechtigten der Einkommensstufe I zur Verfügung steht.

Die Errichtung einer Wohnung mit einer Größe von 40 bis 65 qm wird mit zusätzlich 1.500 € gefördert.

Fördervoraussetzungen:

  1. finanzielle Förderung des Förderberechtigten durch den Freistaat Bayern (Bewilligungsstelle: Regierung von Oberbayern) gemäß dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) in Form der einkommensorientierten oder der aufwendungsorientierten Förderung des Baus von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und

  2. finanzielle Förderung des Förderberechtigten durch Stadt/Markt/Gemeinde in gleicher Höhe wie die Landkreisförderung; und

  3. Bereitstellung von mindestens 50% der geförderten Wohnungen für Berechtigte der Einkommensstufe I; und

  4. Verpflichtung des Förderberechtigten zur vorrangigen Berücksichtigung von Landkreisbürgern bei der Belegung.

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