Landratskandidatin Beate Ferstl, SPD-Kreistagsfraktion und die SPD-Bürgermeister im Landkreis Eichstätt fordern alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die geplante Stromtrasse zu verhindern und zumindest Mindestabstände für Neubauten von Hochspannungsleitungen von der Wohnbebauung festzulegen.
Das beabsichtigte Planvorhaben einer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) bis Meitingen (Bayern) betrifft massiv auch den Landkreis Eichstätt. Landratskandidatin Beate Ferstl fordert deshalb gemeinsame Anstrengungen von Landkreis und den betroffenen Gemeinden, alles zu tun damit die Stromtrasse nicht gebaut werden muss. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Kreistagsfraktionssprecher Dieter Betz will dies auch dem Kreistag des Landkreises entsprechend vorschlagen. Gemeinden und Landkreis müssen an einem Strang ziehen.
Bei dem laufenden Verfahren, welches auch unter Beteiligung des Freistaates Bayern zustande kam, wurde mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (2011) die Planungs- und Genehmigungsverantwortung auf die Bundesnetzagentur übertragen. Im konkreten Vorhaben entsteht zur Zeit die Bundesfachplanung zur Festlegung eines Trassenkorridors, sowie darauf folgend die Planfeststellung zur Festlegung des konkreten Verlaufs einer Hochspannungsleitung. Anhand von sogenannten Raumwiderstandsklassen wurden vom Netzbetreiber insgesamt 67 Trassenkorridorstränge festgelegt, die im Antragsverfahren zur Bundesfachplanung vorgelegt werden.
Dies bedeutet, dass im Verfahren nicht nur die sogenannte Vorzugstrasse behandelt wird sondern auch alle weiteren in Frage kommenden Alternativen. Die Vorzugstrasse würde im Landkreis Eichstätt die Gemeinden Titting, Walting, Adelschlag, Egweil und Nassenfels tangieren.
Alternative Trassen führen entweder über Denkendorf, Stammham, Wettstetten oder über Altmannstein, Oberdolling, Kösching, Lenting, Wettstetten weiter nach Gaimersheim und zwischen Buxheim und Eitensheim über die Landkreisgrenze.
Für die Bundesfachplanung finden eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Landratskandidatin Beate Ferstl appelliert deshalb an die betroffenen Gemeinden, sich an diesem Verfahren entsprechend zu beteiligen und Einwendungen einzubringen, die sich bspw. aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan ergeben. Hierzu muss auch eine enge Abstimmung mit den Fachbehörden erfolgen, um fachliche Stellungnahmen zum Naturschutz, Immissionsschutz und zu gesundheitlichen Belangen bzw. den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Gewässer abgeben zu können. Auch Privatpersonen können sich in diesem Verfahren gegenüber der Bundesnetzagentur äußern.
Die eingegangenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Die Entscheidung über den endgültigen Trassenkorridor trifft die Bundesnetzagentur. Gegen diese Entscheidung kann ausschließlich das Land Bayern Einwendungen erheben. „Das Land ist deshalb in der Pflicht, sich für die Belange der Bürger einzusetzen“, so Ferstl.
Unabhängig vom Verlauf des Verfahrens bleiben jedoch Fragen offen. Den Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass das bestehende Hochspannungsleitungsnetz nicht ausreicht, um nach Abschaltung der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld (2016) und Gundremmingen (2022) die erforderlichen Strommengen von den verbleibenden Produktionsstandorten in den Süden Deutschlands zu schaffen.
Dieser Grundannahme widersprechen mittlerweile mehrere Fachleute. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine systematische Überschätzung des erforderlichen Neubaubedarfs von Freileitungen vorliegt. Die Landratskandidatin Beate Ferstl ist sich sicher: „Die Energiewende wird nicht gelingen, wenn die Bevölkerung den Sinn der Maßnahmen anzweifelt, Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen ist und neue Freileitungen quer durch geschützte Natur und am Rande von Wohngebieten gebaut werden sollen.“