Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie

UB-Vorsitzender Sven John

05. März 2016

Sven John begrüßt die Verabschiedung des Tabakerzeugnisgesetzes. Die Politik zeigt klare Kante gegenüber der Tabakindustrie und stellt den Verbraucherschutz an erster Stelle. Mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie werden Verbraucherschutz und der Jugendschutz gestärkt.

„Das verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist ein erster Schritt. Künftig ist Werbung auf den Verpackungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak verboten. Stattdessen wird es gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise geben, die mindestens 65 Prozent auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen.

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